Leistungen

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität alter, kranker und behinderter Menschen durch pflegerische und medizinische Hilfe zu erhalten und zu verbessern. Im Mittelpunkt steht die individuelle Pflege, welche auf die persönliche Situation des Betroffenen in seiner gewohnten Umgehung angepasst wird.

Leistungsumfang:
  • Behandlungspflege nach SGB V
  • Grundpflege nach SGB XI
  • Zusätzliche Betreuungsangebote § 45b SGB XI
  • Intensivmedizinische Betreuung + Pflege
  • Zusätzliche Betreuungsangebote
  • Beratungsbesuche § 37.3 PI1VG zur Sicherung des Pflegegeldes
  • Verhinderungspflege 39 SGB XI (bei Krankheit, Urlaub, Abwesenheit der Pflegeperson)
  • Beschaffung von Medikamenten und Pflegehilfsmitteln
  • Haushaltshilfe
  • 24 – Stunden – Erreichbarkeit

Grundpflege nach SGB V:
  • Körperpflege
  • Bekleidung
  • Fortbewegung
  • Nahrungsaufnahme
  • Kommunikation
  • Beschäftigung
  • Ausscheidung
  • Hauswirtschaftlichen Versorgung

Beratungsbesuche nach § 37.3 PflVG:
  • zur Sicherung des Pflegegeldes
  • Beratungsservice für pflegende Angehörige:
    • zur Durchführung der Körperpflege
    • zu Atem-, Bewegungs- und Lagerungstechniken
    • zur Nahrungsaufnahme
    • im Umgang mit Pflegehilfsmitteln
    • bei Anträgen an Kranken- und Pflegekassen, Ämtern und Behörden
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Leistungen zum § 45b SGB XI:
  • Bewegungsübungen
  • Schreiben / Rätsel lösen
  • Musik hören / musizieren
  • Gesprächsführung
  • Spazieren gehen
  • Vorlesen
  • Basteln / Malen
  • Sonstiges (nach Interessen, oder Hobbys des Kunden)

Behandlungspflegen nach SGB V:
  • Injektionen
  • Verbände / Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe
  • Medikamentengaben
  • Drainagenversorgung
  • Katheterpflege / Katheterisierung von Mann und Frau
  • Stomaversorgung
  • Infusionstherapie
  • Pflege bei Beatmung
  • Pflege bei Magensonden / PEG

Intensivmedizinische Versorgung:
  • Stomapflege
  • Tracheostomapflege
  • Portversorgung
  • Ernährung über Port
  • i. v. – Therapien / Infussionen
  • Versorgung von beatmungspflichtigen Personen
  • Intensivpflege
  • Sterbebegleitung

Zusätzliche Betreuungsangebote nach §45b SGB XI:

    Im Rahmen der allgemeinen häuslichen Krankenpflege sind aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Betreuungsmöglichkeiten pflegebedürftiger Menschen so gut wie unmöglich. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeiten zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten lassen keinerlei Spielraum, um diesen Menschen zusätzliche Aufmerksamkeit und Betreuung zukommen zu lassen.

    Aber gerade diese Menschen sind es, die besonders viel Zuwendung und Aufmerksamkeit benötigen. Pflegende Angehörige sind meist mit dieser Situation überfordert. Die Pflege ihrer Angehörigen stellt sie täglich vor neue Probleme und Ängste und stellt eine große Belastung und Herausforderung dar. Die Zurückstellung ihrer eigenen Bedürfnisse führt nicht selten zu Verzweiflung und Ausweglosigkeit. Häufig ist dies die Ursache für familäre Konflikte. Gleichzeitig ist das Zusammenleben mit einem dements- oder psychisch kranken Angehörigen ein langsames, mit tiefer Trauer verbundenes Abschiednehmen.

    Vielen erscheint die Unterbringung des Kranken in einer stationären Einrichtung als noch einzig mögliche Lösung. Betroffene Menschen erfahren oft verständnislose, ablehnende Haltungen aus ihrer Umwelt, obwohl sie in ihren Äußerungen ein großes Bedürfnis nach Hilfsbereitschaft, Nähe und Zuwendung deutlich machen. Wachsende Abhängigkeit von Anderen verstärkt bei Betroffenen das Gefühl von Nutzlosigkeit, Wertlosigkeit und Belastung für andere.